Beratung und Vertretung in allen Scheidungsfragen

Die meisten von uns leben in einer Beziehung, sei es in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft. Hier treffen oft verschiedene Interessen aufeinander. Wenn diese nicht mehr miteinander in Einklang zu bringen sind, ist es für viele Ehegatten oder Lebenspartner oft besser, lieber heute als morgen auseinander zu gehen.


Wenn die Beziehung endgültig gescheitert ist, ist ein rasches Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende.

Die gesetzlichen Vorschriften, die eine Trennung regeln sind umfangreich und oft Veränderungen unterworfen. Das Gesetz unterscheidet wesentlich zwischen einer Ehe und einer bloßen Lebensgemeinschaft. So hat ein Lebenspartner weit weniger Rechte nach einer Trennung als ein geschiedener Ehegatte.

 

Um sich Unannehmlichkeiten und Kosten zu ersparen, ist es wichtig, sich über die Konsequenzen und Folgen einer Scheidung rechtzeitig zu informieren und fachkundige Beratung einzuholen. 

Wir beraten Sie umfassend über die verschiedenen Scheidungsarten und Scheidungsfolgen. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem Scheidungsprozess. Zur Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens stellen wir die notwendigen Anträge oder erheben eine Scheidungsklage bei Gericht. Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich, verfassen wir für Sie einen Scheidungsvergleich, in dem die Vermögensaufteilung, die Obsorge für Kinder und das Besuchsrecht umfassend geregelt wird.