Einvernehmliche Scheidung

 

fotolia.deDie einvernehmliche Scheidung ist die einfachste und günstigste Art der Scheidung.

Voraussetzung dafür ist das Einvernehmen der Ehepartner über die Scheidungsfolgen und eine gemeinsame Antragstellung.

Zusammen mit dem Scheidungsantrag wird eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst und dem Gericht übermittelt.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden folgende Punkte geregelt:

  • Die Obsorge über gemeinsame Kinder
  • Die hauptsächliche Betreuung der Kinder
  •  Der Kindesunterhalt
  • Das Kontaktrecht
  • Ein Ehegattenunterhalt
  • Die Aufteilung des ehelichen Vermögens
  • Die Aufteilung der gemeinsamen Schulden

Nur wenn sich beide Ehegatten über alle diese Fragen einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung eines Lösungsvorschlages und erstellen für Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Nehmen Sie unser Angebot für eine kostenlose Erstberatung in allen Scheidungsfragen in Anspruch und vereinbaren Sie unverbindlich telefonisch oder per E-mail einen Gesprächstermin.